Generationswechsel im Bauzentrum Retagne - Thomas Retagne in den Ruhestand verabschiedet
mit Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich übernehmen langjährige Mitarbeiter die Nachfolge

Nach 45 Jahren im Unternehmen wechselt der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Retagne zum 01. Januar 2026 in den Ruhestand. In einer herzlichen Verabschiedung anlässlich der traditionellen Weihnachtsfeier würdigte Mitgesellschafter und Geschäftsführer Manfred Fröhlich seinen unermüdlichen Einsatz, mit dem er maßgeblich zum Unternehmenserfolg beigetragen hat. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung durchlief Thomas alle Stationen im Logistik-Bereich, bevor er zusammen mit Manfred Fröhlich im Jahr 2000 die Geschäftsführung übernahm. In den folgenden Jahren war er an wichtigen Meilensteinen der Unternehmensentwicklung wie die Errichtung des neuen Baustofflagers an der B54 oder den Neubau der Ausstellung und des Fachmarktes im Jahr 2014 beteiligt. Darüber hinaus hat er als Verantwortlicher für Logistik und Fuhrpark viele Neuinvestitionen in LKWs, Radlader, Stapler und Lagertechnik vorbereitet und abgewickelt.
Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich ergänzen die Geschäftsführung
Den Staffelstab übergibt Thomas Retagne nun an den bisherigen Prokuristen Andreas Eisbach. Der 43-Jährige Diplom-Betriebswirt verantwortet bereits seit 2010 das Marketing sowie die kaufmännischen Bereiche und bringt umfangreiche Erfahrung und strategisches Know-how mit.Komplettiert wird das Führungsteam um Manfred Fröhlich und Andreas Eisbach durch Philipp Fröhlich (33), der ab Januar ebenfalls als geschäftsführender Gesellschafter fungieren wird. Nach zwölf Jahren im aktiven Verkauf verfügt Philipp Fröhlich über ein umfangreiches Fachwissen und steht für eine enge und partnerschaftliche Beziehung zu Kunden und Lieferanten.Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach sehen Ihrer neuen Verantwortung mit Zuversicht entgegen: „Wir freuen uns sehr auf die neue Aufgabe und werden unser Bauzentrum mit viel Engagement, Herzblut und neuen Ideen kontinuierlich und zukunftsorientiert weiterentwickeln“Die i&M Bauzentrum Retagne GmbH bedankt sich nochmals bei Thomas Retagne für seine langjährige, herausragende Arbeit und wünscht ihm für den Ruhestand Gesundheit, Wohlergehen und alles Gute. Das gesamte Retagne-Team freut sich auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem neuen Geschäftsführern Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach.
Neuigkeiten
Bundesregierung beschließt Gesetzesnovelle zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Das Bundeskabinett hat die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets beschlossen.
Das Gesetz soll die verpflichtenden Vorgaben des Binnenmarktpakets im nationalen Energiewirtschaftsrecht verankern. Darüber hinaus schafft es die rechtlichen Rahmenbedingungen für die geordnete Weiterentwicklung des Gasmarktes sowie für den künftigen Wasserstoffmarkt. Wichtige Inhalte des Gesetzentwurfs sind Regelungen zur Zukunft der Gasnetze sowie Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung von Wasserstoff- und Gasinfrastrukturen. Dabei ist zentrale Leitlinie, den die Letztverbraucher zu schützen sowie die Bezahlbarkeit und Sicherheit der Energieversorgung jederzeit zu gewährleisten.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf setzt die EU-rechtlichen Vorgaben 1:1 um. Er enthält zahlreiche, „technische“ Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung von Gas- und Wasserstoff-Infrastrukturen, die essenziell vor allem für den künftigen Wasserstoff-Hochlauf sind. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Zertifizierung und Entflechtung von Wasserstoff- und Gasnetzbetreibern, zur Kennzeichnung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und Wasserstoff durch Lieferanten gegenüber den Letztverbrauchern.
Entsprechend der Richtlinien-Vorgaben enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen für die zukünftigen Verteilernetzentwicklungspläne. Dieses neue, langfristig angelegte Planungsinstrument ermöglicht den Betreibern der Gasverteilernetze eine nachfragebasierte, technologieoffene Planung und (Weiter-)Nutzung der Gasnetze.
Die zukünftigen planerischen Entscheidungen zu den Verteilernetzen sollen regional oder lokal erfolgen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere der kommunalen Wärmeplanung. Die Verteilernetzentwicklungspläne sind umfassend mit allen Betroffenen zu konsultieren und bedürfen der Prüfung und Bestätigung durch die zuständigen Landesbehörden oder die Bundesnetzagentur.
Der Gesetzesentwurf sieht keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen vor. Er regelt ein geordnetes Verfahren für die Netzplanung auf regionaler und lokaler Ebene, das langfristig Planungs- und Rechtssicherheit für die kommunalen Akteure und für die Verbraucher schafft.
Sollte die Gasnachfrage in den Kommunen oder Regionen in Zukunft stark sinken (z.B. in Wohngebieten, die mit Nah- oder Fernwärme erschlossen werden), können Gasleitungen perspektivisch umgenutzt (beispielsweise für Wasserstoff oder andere Nutzungen) oder – soweit nicht sie anders nutzbar sind – auch stillgelegt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Energieversorgung für die betroffenen Verbraucher durchgängig voraussehbar, transparent, planbar, sicher und bezahlbar bleibt.
Zum Schutz der betroffenen Verbraucher gelten strenge Voraussetzungen. Neben langjährigen Vorlaufzeiten (mindestens zehn Jahre) und umfassenden Informationspflichten ist vorgesehen, dass beabsichtigte Trennungen von Gasnetzanschlüssen unzulässig sind, wenn absehbar ist, dass im Zeitpunkt der beabsichtigten Trennung keine alternative Wärmeversorgung zur Verfügung stehen wird.
Der Gesetzesentwurf enthält überdies Regelungen, um einen Rückbau dauerhaft außer Betrieb genommener Gasleitungen zu vermeiden. Es besteht breiter Konsens, dass ein solcher Rückbau der Netze nicht zielführend ist, unter anderem aufgrund der damit verbundenen enormen volkswirtschaftlichen Kosten sowie einer möglichen anderweitigen Nutzung der betroffenen Leitungen. Gleichzeitig werden die verfassungsmäßigen Rechte der betroffenen Grundstückseigentümer zu wahren.
Der Gesetzentwurf enthält schließlich Regelungen für Biomethanerzeugungsanlagen, insbesondere einen zeitlichen Netzanschlussvorrang. Zudem sind darin Regelungen für einen erweiterten Vertrauensschutz für bestehende Biomethanerzeugungsanlagen enthalten. Bei einer geplanten Trennung eines Netzanschlusses (z.B. im Falle einer Umnutzung für Wasserstoff oder Stilllegung einer Gasleitung) soll für Biomethan-Bestandsanlagen eine verlängerte Frist von 20 Jahren ab Inbetriebnahme gelten.
Gleichzeitig wird vom BMWE im Rahmen eines Stakeholderprozesses geprüft, wie eine Nachfolgeregelung der geltenden Netzanschlussprivilegierungen für Biomethanerzeugungsanlagen nach Außerkrafttreten der Gasnetzzugangsverordnung ausgestaltet werden kann.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: BMWE | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (PDF, 2 MB)
