Generationswechsel im Bauzentrum Retagne - Thomas Retagne in den Ruhestand verabschiedet

mit Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich übernehmen langjährige Mitarbeiter die Nachfolge

Nach 45 Jahren im Unternehmen wechselt der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Retagne zum 01. Januar 2026 in den Ruhestand. In einer herzlichen Verabschiedung anlässlich der traditionellen Weihnachtsfeier würdigte Mitgesellschafter und Geschäftsführer Manfred Fröhlich seinen unermüdlichen Einsatz, mit dem er maßgeblich zum Unternehmenserfolg beigetragen hat. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung durchlief Thomas alle Stationen im Logistik-Bereich, bevor er zusammen mit Manfred Fröhlich im Jahr 2000 die Geschäftsführung übernahm. In den folgenden Jahren war er an wichtigen Meilensteinen der Unternehmensentwicklung wie die Errichtung des neuen Baustofflagers an der B54 oder den Neubau der Ausstellung und des Fachmarktes im Jahr 2014 beteiligt. Darüber hinaus hat er als Verantwortlicher für Logistik und Fuhrpark viele Neuinvestitionen in LKWs, Radlader, Stapler und Lagertechnik vorbereitet und abgewickelt.

Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich ergänzen die Geschäftsführung

Den Staffelstab übergibt Thomas Retagne nun an den bisherigen Prokuristen Andreas Eisbach. Der 43-Jährige Diplom-Betriebswirt verantwortet bereits seit 2010 das Marketing sowie die kaufmännischen Bereiche und bringt umfangreiche Erfahrung und strategisches Know-how mit.Komplettiert wird das Führungsteam um Manfred Fröhlich und Andreas Eisbach durch Philipp Fröhlich (33), der ab Januar ebenfalls als geschäftsführender Gesellschafter fungieren wird. Nach zwölf Jahren im aktiven Verkauf verfügt Philipp Fröhlich über ein umfangreiches Fachwissen und steht für eine enge und partnerschaftliche Beziehung zu Kunden und Lieferanten.Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach sehen Ihrer neuen Verantwortung mit Zuversicht entgegen: „Wir freuen uns sehr auf die neue Aufgabe und werden unser Bauzentrum mit viel Engagement, Herzblut und neuen Ideen kontinuierlich und zukunftsorientiert weiterentwickeln“Die i&M Bauzentrum Retagne GmbH bedankt sich nochmals bei Thomas Retagne für seine langjährige, herausragende Arbeit und wünscht ihm für den Ruhestand Gesundheit, Wohlergehen und alles Gute. Das gesamte Retagne-Team freut sich auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem neuen Geschäftsführern Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach.

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Bestandsimmobilien kaufen: Diese rechtlichen Fallstricke sollten Käufer kennen

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Der Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer Eigentumswohnung wirkt auf den ersten Blick einfacher als ein Neubau. Kein Planungsstress, kein Ärger mit Handwerkern, keine lange Wartezeit. Doch wer eine Bestandsimmobilie kauft, übernimmt auch deren Geschichte – inklusive möglicher Bauschäden, juristischer Altlasten oder formaler Mängel.

Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht) warnt vor den häufigsten Stolperfallen – und erklärt, wie Käufer sich absichern können. 


Kauf „wie gesehen“ – ein gefährlicher Irrtum

In notariellen Kaufverträgen über gebrauchte Immobilien wird die Haftung für Sachmängel oft ausgeschlossen. Viele Käufer glauben deshalb, sie hätten nachträglich keine Ansprüche mehr – ganz gleich, was sie entdecken. Doch das stimmt nur bedingt. 

„Wer arglistig verschweigt, dass das Dach undicht ist oder der Keller regelmäßig feucht wird, haftet auch dann, wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde“, erklärt Manuela Reibold-Rolinger, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der ARGE Baurecht. „Das gilt auch für marode Stromleitungen, Asbestplatten oder verdeckte Schimmelprobleme.“ 

Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte das Objekt vor dem Kauf gründlich prüfen lassen – idealerweise durch einen unabhängigen Bausachverständigen. Die Kosten für das Gutachten lohnen sich, wenn es um Investitionen im sechsstelligen Bereich geht. 

Baugenehmigung prüfen – bevor es teuer wird

Ein unterschätztes Risiko beim Hauskauf sind ungenehmigte Anbauten oder Umbauten. Wintergärten, Garagen, Dachgauben oder Terrassen wurden in der Vergangenheit nicht immer fachgerecht oder genehmigt errichtet. 

„Im schlimmsten Fall droht sogar der Rückbau“, warnt Reibold-Rolinger. „Und das geht dann auf Kosten des neuen Eigentümers.“ 

Käufer sollten daher vor Vertragsabschluss Einsicht in die Bauakte nehmen – bei der Gemeinde oder der unteren Bauaufsichtsbehörde. Dort sind die Baugenehmigungen, Bauzeichnungen und Änderungsanträge hinterlegt. Weigert sich der Verkäufer, diese Unterlagen bereitzustellen, ist das ein Warnsignal.

Nicht ohne Gutachter – und nicht ohne Anwalt

Vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie sollte ein Sachverständiger den Zustand des Gebäudes prüfen. Dabei geht es nicht nur um Bauschäden, sondern auch um den energetischen Zustand, eventuelle Altlasten im Boden oder die Einhaltung aktueller Vorschriften. 

Mindestens ebenso wichtig ist der juristische Check des Kaufvertrags – idealerweise durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Denn was im Vertrag steht, entscheidet im Ernstfall über Ihre Rechte. 

„Ein Haus ist kein Auto. Ein Fehlkauf lässt sich nicht mal eben rückgängig machen“, betont Reibold-Rolinger. „Deshalb gilt: Erst prüfen, dann unterschreiben.“ 

Was Käufer tun sollten – die Checkliste der ARGE Baurecht

  • Frühzeitig Einsicht in die Bauakte bei der Gemeinde nehmen 
  • Einen unabhängigen Bausachverständigen beauftragen 
  • Den Kaufvertrag vorab juristisch prüfen lassen 
  • Auf klare Regelungen zu Mängeln, Übergabezustand und Inventar achten 
  • Im Zweifel auf Rücktrittsrechte oder Vorbehalte im Vertrag bestehen 

Fazit

Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, muss besonders wachsam sein. Mängel, Rechtsverstöße oder fehlende Genehmigungen werden sonst schnell zur Kostenfalle. Die ARGE Baurecht empfiehlt daher, frühzeitig Sachverständige und baurechtlich spezialisierte Anwältinnen oder Anwälte einzubeziehen. So lässt sich der Traum vom Eigenheim sicher und rechtlich sauber verwirklichen.