Generationswechsel im Bauzentrum Retagne - Thomas Retagne in den Ruhestand verabschiedet

mit Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich übernehmen langjährige Mitarbeiter die Nachfolge

Nach 45 Jahren im Unternehmen wechselt der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Retagne zum 01. Januar 2026 in den Ruhestand. In einer herzlichen Verabschiedung anlässlich der traditionellen Weihnachtsfeier würdigte Mitgesellschafter und Geschäftsführer Manfred Fröhlich seinen unermüdlichen Einsatz, mit dem er maßgeblich zum Unternehmenserfolg beigetragen hat. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung durchlief Thomas alle Stationen im Logistik-Bereich, bevor er zusammen mit Manfred Fröhlich im Jahr 2000 die Geschäftsführung übernahm. In den folgenden Jahren war er an wichtigen Meilensteinen der Unternehmensentwicklung wie die Errichtung des neuen Baustofflagers an der B54 oder den Neubau der Ausstellung und des Fachmarktes im Jahr 2014 beteiligt. Darüber hinaus hat er als Verantwortlicher für Logistik und Fuhrpark viele Neuinvestitionen in LKWs, Radlader, Stapler und Lagertechnik vorbereitet und abgewickelt.

Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich ergänzen die Geschäftsführung

Den Staffelstab übergibt Thomas Retagne nun an den bisherigen Prokuristen Andreas Eisbach. Der 43-Jährige Diplom-Betriebswirt verantwortet bereits seit 2010 das Marketing sowie die kaufmännischen Bereiche und bringt umfangreiche Erfahrung und strategisches Know-how mit.Komplettiert wird das Führungsteam um Manfred Fröhlich und Andreas Eisbach durch Philipp Fröhlich (33), der ab Januar ebenfalls als geschäftsführender Gesellschafter fungieren wird. Nach zwölf Jahren im aktiven Verkauf verfügt Philipp Fröhlich über ein umfangreiches Fachwissen und steht für eine enge und partnerschaftliche Beziehung zu Kunden und Lieferanten.Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach sehen Ihrer neuen Verantwortung mit Zuversicht entgegen: „Wir freuen uns sehr auf die neue Aufgabe und werden unser Bauzentrum mit viel Engagement, Herzblut und neuen Ideen kontinuierlich und zukunftsorientiert weiterentwickeln“Die i&M Bauzentrum Retagne GmbH bedankt sich nochmals bei Thomas Retagne für seine langjährige, herausragende Arbeit und wünscht ihm für den Ruhestand Gesundheit, Wohlergehen und alles Gute. Das gesamte Retagne-Team freut sich auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem neuen Geschäftsführern Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach.

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Bauverzögerung kann teuer werden: So schützen sich Bauherren vor Mehrkosten

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Jeder Monat Verzögerung beim Bau kostet Geld: Miete läuft weiter, Zinsen steigen, Nerven liegen blank. Mit den richtigen Klauseln im Bauvertrag lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

Bauzeitverzögerungen sind keine Ausnahme. Sie sind eher die Regel. Und sie können richtig teuer werden. Eigenheim-Bauherren zahlen ggf. weiter Miete, die Kredit- und Bereitstellungszinsen laufen, vielleicht platzt eine Förderung. Studien zeigen: Bauablaufstörungen verursachen beim Bauunternehmer Mehrkosten von 30 bis 50 Prozent. Diese Forderungen landen oft beim Bauherrn, wenn der Vertrag Lücken hat.

„Der Begriff ‚Bauzeit‘ bezeichnet den Zeitraum, in dem der beauftragte Bauunternehmer die Arbeiten erledigen muss. Im Vertrag sollte ein verbindlicher Fertigstellungstermin stehen. Formulierungen wie 'voraussichtlich' sind rechtlich wertlos“, erklärt Rechtsanwalt Iman Niazi von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Ohne konkreten Termin lassen sich grundsätzlich keine Ansprüche wegen Verzugs geltend machen.

Wer trägt die Verantwortung?

Verzögerungen haben verschiedene Ursachen. Manchmal liegt es am Unternehmer: zu wenig Personal, verspätete Materiallieferung, schlechte Organisation. Dann trägt er die Kosten. Manchmal liegt es an äußeren Umständen: Wetter, fehlende Genehmigungen, Planungsänderungen. „Hier kommt es auf die vertragliche Risikoverteilung an. Je konkreter die Gefahrentragung geregelt ist, desto geringer sind die Konfliktpunkte“, sagt Rechtsanwalt Niazi. Und manchmal ist der Bauherr selbst die Ursache, weil er nachträglich etwas ändern möchte. Dann zahlt er die Mehrkosten.

Diese fünf Punkte gehören in jeden Bauvertrag

  1. Fester Fertigstellungstermin: Ein verbindlicher Stichtag gehört in den Vertrag. „Empfehlenswert ist zusätzlich ein detaillierter Bauzeitenplan, der fortlaufend aktualisiert wird“, rät der Experte.
  2. Vertragsstrafe: Vereinbaren Sie eine Strafe bei Verzug, maximal fünf Prozent der Abrechnungssumme. „So entsteht ein Anreiz zur Einhaltung von Terminen“, so Rechtsanwalt Niazi.
  3. Präzise Leistungsbeschreibung: Unklare Beschreibungen führen zu Streit über Mehrkosten. „Bauherren sollten auf vollständige und eindeutige Beschreibungen achten und sich dabei von einem Anwalt oder Architekten beraten lassen“, empfiehlt Rechtsanwalt Niazi. Jede nachträgliche Ergänzung verlängert die Bauzeit und verteuert das Projekt.
  4. Schriftliche Nachträge: „Ohne klare schriftliche Regelung besteht das Risiko, dass Unternehmer Leistungen einseitig ausweiten und später Mehrkosten geltend machen“, warnt der baurechtlich spezialisierte Rechtsanwalt.
  5. Klare Risikoverteilung: Legen Sie fest, wer welches Risiko trägt. Baugrund? Wetter? Genehmigungen? „So wird verhindert, dass Bauherren später mit unvorhersehbaren Zusatzforderungen konfrontiert werden“, erklärt Rechtsanwalt Niazi.

Was tun bei Verzögerung?

Der Experte empfiehlt dringend, alles zu dokumentieren: Baustellenprotokolle, Fotos, Zeugenaussagen. Im Falle eines Verzugs sollten Bauherrn den Unternehmer schriftlich zur Fertigstellung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Verstreicht die Frist, lassen sich Vertragsstrafe oder Schadensersatz verlangen, etwa für zusätzliche Mietkosten.

„Da Formulierungsfehler oder zu kurze Fristen die Durchsetzung der eigenen Rechte gefährden können, empfiehlt es sich, im Zweifel anwaltlichen Rat einzuholen“, sagt Rechtsanwalt Niazi. Die Kosten dafür sind überschaubar. „Die Kosten einer nachträglichen Geltendmachung von Bauverzugskosten im Rahmen eines Rechtsstreits kosten ein Vielfaches an Zeit, Geld und Nerven.“ Gerät der Unternehmer in Verzug und liegt die Schuld bei ihm, steht dem Bauherrn notfalls auch ein Kündigungsrecht zu.

Vorbeugen statt streiten

„Wer als Bauherr seine Verträge sorgfältig prüft oder überprüfen lässt und klare Regelungen zu Bauzeit und Folgen von Verzögerungen trifft, ist auf der sicheren Seite“, fasst Rechtsanwalt Niazi zusammen. Im Zweifel gilt: Lieber einmal in eine gute Vertragsberatung investieren als später monatelang prozessieren.