Generationswechsel im Bauzentrum Retagne - Thomas Retagne in den Ruhestand verabschiedet
mit Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich übernehmen langjährige Mitarbeiter die Nachfolge

Nach 45 Jahren im Unternehmen wechselt der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Retagne zum 01. Januar 2026 in den Ruhestand. In einer herzlichen Verabschiedung anlässlich der traditionellen Weihnachtsfeier würdigte Mitgesellschafter und Geschäftsführer Manfred Fröhlich seinen unermüdlichen Einsatz, mit dem er maßgeblich zum Unternehmenserfolg beigetragen hat. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung durchlief Thomas alle Stationen im Logistik-Bereich, bevor er zusammen mit Manfred Fröhlich im Jahr 2000 die Geschäftsführung übernahm. In den folgenden Jahren war er an wichtigen Meilensteinen der Unternehmensentwicklung wie die Errichtung des neuen Baustofflagers an der B54 oder den Neubau der Ausstellung und des Fachmarktes im Jahr 2014 beteiligt. Darüber hinaus hat er als Verantwortlicher für Logistik und Fuhrpark viele Neuinvestitionen in LKWs, Radlader, Stapler und Lagertechnik vorbereitet und abgewickelt.
Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich ergänzen die Geschäftsführung
Den Staffelstab übergibt Thomas Retagne nun an den bisherigen Prokuristen Andreas Eisbach. Der 43-Jährige Diplom-Betriebswirt verantwortet bereits seit 2010 das Marketing sowie die kaufmännischen Bereiche und bringt umfangreiche Erfahrung und strategisches Know-how mit.Komplettiert wird das Führungsteam um Manfred Fröhlich und Andreas Eisbach durch Philipp Fröhlich (33), der ab Januar ebenfalls als geschäftsführender Gesellschafter fungieren wird. Nach zwölf Jahren im aktiven Verkauf verfügt Philipp Fröhlich über ein umfangreiches Fachwissen und steht für eine enge und partnerschaftliche Beziehung zu Kunden und Lieferanten.Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach sehen Ihrer neuen Verantwortung mit Zuversicht entgegen: „Wir freuen uns sehr auf die neue Aufgabe und werden unser Bauzentrum mit viel Engagement, Herzblut und neuen Ideen kontinuierlich und zukunftsorientiert weiterentwickeln“Die i&M Bauzentrum Retagne GmbH bedankt sich nochmals bei Thomas Retagne für seine langjährige, herausragende Arbeit und wünscht ihm für den Ruhestand Gesundheit, Wohlergehen und alles Gute. Das gesamte Retagne-Team freut sich auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem neuen Geschäftsführern Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach.
Neuigkeiten
Immobilie vererben: Was Eigentümer frühzeitig regeln sollten
Ob Haus oder Wohnung: Immobilien stellen nicht nur einen hohen materiellen, sondern oft auch einen emotionalen Wert dar. Wer seinen Besitz weitergeben möchte, sollte sich frühzeitig mit der Nachfolge befassen. Denn obwohl gesetzliche Regelungen existieren, entstehen ohne klare Planung häufig Konflikte unter den Erbinnen und Erben - mit rechtlichen und finanziellen Folgen.
n Deutschland greift im Todesfall zunächst die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt den Ehepartner sowie Kinder und andere Verwandte in festgelegter Reihenfolge. Was viele jedoch nicht wissen: Lebenspartnerinnen und -partner ohne Trauschein gehen leer aus, wenn keine individuelle Regelung getroffen wurde. Auch steuerlich sind sie deutlich schlechter gestellt, da ihnen nur geringe Freibeträge zustehen. Wer davon abweichen möchte, muss frühzeitig aktiv werden - durch ein handschriftliches Testament oder einen notariellen Erbvertrag.
Komplexe Familienverhältnisse erfordern präzise Lösungen
"Mit der steigenden Zahl an Patchwork-Konstellationen und nichtehelichen Partnerschaften steigen auch die Anforderungen an eine gerechte und durchdachte Nachlassregelung", sagt LBS-Experte Martin Englert. Sind Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen im Spiel, ist besondere Sorgfalt geboten.
Auch im klassischen Familienverbund mit verheirateten Eltern und gemeinsamen Kindern gibt es Tücken: Erbt der überlebende Ehepartner oder die -partnerin nur 50 Prozent und die Kinder den Rest, kann das zu Konflikten führen - etwa, wenn einer der Erben seine Anteile zu Geld machen will, obwohl der verbliebene Ehepartner weiterhin in der Immobilie wohnen möchte. Eine Lösung bietet hier das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst beim Tod des zweiten Elternteils erben.
Schenkung zu Lebzeiten - mit Augenmaß
Wer sein Vermögen zu Lebzeiten weitergeben möchte, kann sich für eine Schenkung entscheiden. Dabei lassen sich die geltenden Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen - aktuell 500.000 Euro für Ehepartnerinnen und -partner und 400.000 Euro pro Kind. Bei höheren Beträgen fallen bei Kindern Steuersätze von bis zu 30 Prozent an, bei entfernteren Verwandten und Freunden sogar Sätze bis zu 50 Prozent. Englert: "Eine frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters ist daher unverzichtbar - vor allem, wenn größere Vermögen oder Immobilienwerte im Spiel sind." Wer schenkt, sollte zudem darauf achten, sich selbst nicht zu benachteiligen. Wohnrechte oder Nießbrauch stellen sicher, die Immobilie und eventuelle Mieteinnahmen weiter nutzen zu können, auch wenn das Eigentum formal bereits übertragen wurde.
Befinden sich mehrere Objekte im Besitz, empfiehlt es sich, die Aufteilung detailliert zu regeln - am besten im Dialog mit den künftigen Erben und Erbinnen. Unterschiede im Wert können durch Ausgleichszahlungen berücksichtigt werden, etwa in Höhe eines Vielfachen der jährlichen Mieteinnahmen. Solche Regelungen lassen sich über Kredite oder gestreckte Zahlungspläne abbilden und verhindern späteren Streit.
Klare Kommunikation ist der Schlüssel zum friedlichen Erbe
Der wohl wichtigste Ratschlag für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer lautet: Reden hilft. "Wer mit seiner Familie offen über die Zukunft des Eigentums spricht und gemeinsam Lösungen erarbeitet, vermeidet Konflikte, minimiert steuerliche Risiken und sorgt dafür, dass der Besitz im Sinne des Erblassers weitergeführt wird", sagt Martin Englert. Idealerweise wird das Ergebnis in einem notariellen Erbvertrag festgehalten, an dem alle Beteiligten mitwirken.
Tipp:
Mehr zu diesem Thema gibt es auch für die Ohren unter www.lbs.de/presse/podcasts - in Folge 24 "Immobilie vererben".
