Generationswechsel im Bauzentrum Retagne - Thomas Retagne in den Ruhestand verabschiedet

mit Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich übernehmen langjährige Mitarbeiter die Nachfolge

Nach 45 Jahren im Unternehmen wechselt der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Retagne zum 01. Januar 2026 in den Ruhestand. In einer herzlichen Verabschiedung anlässlich der traditionellen Weihnachtsfeier würdigte Mitgesellschafter und Geschäftsführer Manfred Fröhlich seinen unermüdlichen Einsatz, mit dem er maßgeblich zum Unternehmenserfolg beigetragen hat. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung durchlief Thomas alle Stationen im Logistik-Bereich, bevor er zusammen mit Manfred Fröhlich im Jahr 2000 die Geschäftsführung übernahm. In den folgenden Jahren war er an wichtigen Meilensteinen der Unternehmensentwicklung wie die Errichtung des neuen Baustofflagers an der B54 oder den Neubau der Ausstellung und des Fachmarktes im Jahr 2014 beteiligt. Darüber hinaus hat er als Verantwortlicher für Logistik und Fuhrpark viele Neuinvestitionen in LKWs, Radlader, Stapler und Lagertechnik vorbereitet und abgewickelt.

Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich ergänzen die Geschäftsführung

Den Staffelstab übergibt Thomas Retagne nun an den bisherigen Prokuristen Andreas Eisbach. Der 43-Jährige Diplom-Betriebswirt verantwortet bereits seit 2010 das Marketing sowie die kaufmännischen Bereiche und bringt umfangreiche Erfahrung und strategisches Know-how mit.Komplettiert wird das Führungsteam um Manfred Fröhlich und Andreas Eisbach durch Philipp Fröhlich (33), der ab Januar ebenfalls als geschäftsführender Gesellschafter fungieren wird. Nach zwölf Jahren im aktiven Verkauf verfügt Philipp Fröhlich über ein umfangreiches Fachwissen und steht für eine enge und partnerschaftliche Beziehung zu Kunden und Lieferanten.Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach sehen Ihrer neuen Verantwortung mit Zuversicht entgegen: „Wir freuen uns sehr auf die neue Aufgabe und werden unser Bauzentrum mit viel Engagement, Herzblut und neuen Ideen kontinuierlich und zukunftsorientiert weiterentwickeln“Die i&M Bauzentrum Retagne GmbH bedankt sich nochmals bei Thomas Retagne für seine langjährige, herausragende Arbeit und wünscht ihm für den Ruhestand Gesundheit, Wohlergehen und alles Gute. Das gesamte Retagne-Team freut sich auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem neuen Geschäftsführern Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach.

Neuigkeiten

Steuerliche Förderung: Neue Musterbescheinigung erleichtert Nachweis für Dämmmaßnahmen“

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Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen.

Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) stellt eine aktualisierte Musterbescheinigung bereit, mit der Fachunternehmen Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden einfach und rechtskonform bestätigen können. Damit soll der Nachweis für das Finanzamt deutlich erleichtert werden.


Neues einheitliches Muster für Steuerermäßigungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die bisherigen Bescheinigungen für Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. Ab 2025 ist für alle Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurden, eine einheitliche Bescheinigung erforderlich. Diese bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 35c Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt sind.

Der VDPM hat die Musterbescheinigung speziell für Fachunternehmen optimiert. Im Gegensatz zur Ursprungsversion des BMF enthält die VDPM-Fassung nur die relevanten Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung von Außenwänden. Dies soll Handwerksbetrieben die Bearbeitung erleichtern und unnötige Angaben ersparen.

„Mit dieser Musterbescheinigung können Maler und Stuckateure die durchgeführten Dämmmaßnahmen einfacher nachweisen. Das erleichtert nicht nur den Endkunden die steuerliche Förderung, sondern auch den Fachbetrieben die Dokumentation”, erklärt der VDPM.

Technische Details und U-Werte

Ein zentraler Bestandteil der neuen Bescheinigung ist Abschnitt II, in dem der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der gedämmten Außenwand angegeben werden muss. Der VDPM stellt hierzu eine kompakte Veröffentlichung bereit, die die relevanten U-Werte sowie zwei bearbeitete Musterbescheinigungen (eine blanko, eine beispielhaft ausgefüllt) enthält. Zusätzlich umfasst die Veröffentlichung die vollständige BMF-Version der Musterbescheinigung und das offizielle BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024, das die Neuregelung erläutert.

Die VDPM-Publikation „Aktualisiert: Musterbescheinigung für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung” kann ab sofort kostenfrei unter www.vdpm.info oder hier als PDF-Direktdownload heruntergeladen werden. Fachbetriebe erhalten damit eine praxisorientierte und rechtssichere Grundlage zur Bestätigung ihrer Dämmmaßnahmen.

 

Quelle: baulinks.de