Generationswechsel im Bauzentrum Retagne - Thomas Retagne in den Ruhestand verabschiedet
mit Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich übernehmen langjährige Mitarbeiter die Nachfolge

Nach 45 Jahren im Unternehmen wechselt der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Retagne zum 01. Januar 2026 in den Ruhestand. In einer herzlichen Verabschiedung anlässlich der traditionellen Weihnachtsfeier würdigte Mitgesellschafter und Geschäftsführer Manfred Fröhlich seinen unermüdlichen Einsatz, mit dem er maßgeblich zum Unternehmenserfolg beigetragen hat. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung durchlief Thomas alle Stationen im Logistik-Bereich, bevor er zusammen mit Manfred Fröhlich im Jahr 2000 die Geschäftsführung übernahm. In den folgenden Jahren war er an wichtigen Meilensteinen der Unternehmensentwicklung wie die Errichtung des neuen Baustofflagers an der B54 oder den Neubau der Ausstellung und des Fachmarktes im Jahr 2014 beteiligt. Darüber hinaus hat er als Verantwortlicher für Logistik und Fuhrpark viele Neuinvestitionen in LKWs, Radlader, Stapler und Lagertechnik vorbereitet und abgewickelt.
Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich ergänzen die Geschäftsführung
Den Staffelstab übergibt Thomas Retagne nun an den bisherigen Prokuristen Andreas Eisbach. Der 43-Jährige Diplom-Betriebswirt verantwortet bereits seit 2010 das Marketing sowie die kaufmännischen Bereiche und bringt umfangreiche Erfahrung und strategisches Know-how mit.Komplettiert wird das Führungsteam um Manfred Fröhlich und Andreas Eisbach durch Philipp Fröhlich (33), der ab Januar ebenfalls als geschäftsführender Gesellschafter fungieren wird. Nach zwölf Jahren im aktiven Verkauf verfügt Philipp Fröhlich über ein umfangreiches Fachwissen und steht für eine enge und partnerschaftliche Beziehung zu Kunden und Lieferanten.Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach sehen Ihrer neuen Verantwortung mit Zuversicht entgegen: „Wir freuen uns sehr auf die neue Aufgabe und werden unser Bauzentrum mit viel Engagement, Herzblut und neuen Ideen kontinuierlich und zukunftsorientiert weiterentwickeln“Die i&M Bauzentrum Retagne GmbH bedankt sich nochmals bei Thomas Retagne für seine langjährige, herausragende Arbeit und wünscht ihm für den Ruhestand Gesundheit, Wohlergehen und alles Gute. Das gesamte Retagne-Team freut sich auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem neuen Geschäftsführern Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach.
Neuigkeiten
Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Eckpunkte verständigt. Das Bundeskabinett hat am 13 Mai 2025 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen.
Die 65%-Quote für erneuerbare Energien, Zwangsberatungen beim Heizungstausch und Heizungsverbote sowie Betriebsverbote bestimmter Heizungen werden gestrichen. „Wir ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen und berücksichtigen dabei die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger - in der Stadt und auf dem Land, im Neubau wie im Altbau. Auch Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote“, so Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche.
Gesetzentwurf im Einzelnen
- Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen.
- Es gilt jetzt eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig.
- Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden sukzessive klimafreundlicher.
- Die vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes schafft zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden kann, falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt.
- Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 Prozent ab dem Jahr 2029, über 15 Prozent ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 Prozent ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 prozent ab dem Jahr 2040.
- Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.
- Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.
- Zum Schutz von Mietenden regeln wir im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird.
Ab 1. Januar 2028: Bei neu eingebauten Heizungen tragen Mietende und Vermietende jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte.
Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten Heizungen teilen sich Mietende und Vermietende zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen setzen die Vorgaben der sogenannten EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht um und gehen damit nicht über das hinaus, was uns die Richtlinie an Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.
