Generationswechsel im Bauzentrum Retagne - Thomas Retagne in den Ruhestand verabschiedet
mit Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich übernehmen langjährige Mitarbeiter die Nachfolge

Nach 45 Jahren im Unternehmen wechselt der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Retagne zum 01. Januar 2026 in den Ruhestand. In einer herzlichen Verabschiedung anlässlich der traditionellen Weihnachtsfeier würdigte Mitgesellschafter und Geschäftsführer Manfred Fröhlich seinen unermüdlichen Einsatz, mit dem er maßgeblich zum Unternehmenserfolg beigetragen hat. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung durchlief Thomas alle Stationen im Logistik-Bereich, bevor er zusammen mit Manfred Fröhlich im Jahr 2000 die Geschäftsführung übernahm. In den folgenden Jahren war er an wichtigen Meilensteinen der Unternehmensentwicklung wie die Errichtung des neuen Baustofflagers an der B54 oder den Neubau der Ausstellung und des Fachmarktes im Jahr 2014 beteiligt. Darüber hinaus hat er als Verantwortlicher für Logistik und Fuhrpark viele Neuinvestitionen in LKWs, Radlader, Stapler und Lagertechnik vorbereitet und abgewickelt.
Andreas Eisbach und Philipp Fröhlich ergänzen die Geschäftsführung
Den Staffelstab übergibt Thomas Retagne nun an den bisherigen Prokuristen Andreas Eisbach. Der 43-Jährige Diplom-Betriebswirt verantwortet bereits seit 2010 das Marketing sowie die kaufmännischen Bereiche und bringt umfangreiche Erfahrung und strategisches Know-how mit.Komplettiert wird das Führungsteam um Manfred Fröhlich und Andreas Eisbach durch Philipp Fröhlich (33), der ab Januar ebenfalls als geschäftsführender Gesellschafter fungieren wird. Nach zwölf Jahren im aktiven Verkauf verfügt Philipp Fröhlich über ein umfangreiches Fachwissen und steht für eine enge und partnerschaftliche Beziehung zu Kunden und Lieferanten.Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach sehen Ihrer neuen Verantwortung mit Zuversicht entgegen: „Wir freuen uns sehr auf die neue Aufgabe und werden unser Bauzentrum mit viel Engagement, Herzblut und neuen Ideen kontinuierlich und zukunftsorientiert weiterentwickeln“Die i&M Bauzentrum Retagne GmbH bedankt sich nochmals bei Thomas Retagne für seine langjährige, herausragende Arbeit und wünscht ihm für den Ruhestand Gesundheit, Wohlergehen und alles Gute. Das gesamte Retagne-Team freut sich auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem neuen Geschäftsführern Philipp Fröhlich und Andreas Eisbach.
Neuigkeiten
Urteil: Energieanbieter muss Gasschlussrechnung binnen sechs Wochen übermitteln
E.ON verschickte Gasschlussrechnung nach knapp zehn Monaten und verstieß so laut Landgericht München gegen geltendes Recht
Gas- und Stromkund:innen müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Vertrages eine Schlussrechnung von ihrem Anbieter erhalten. Das schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor.
E.ON hingegen ließ eine Gaskundin knapp zehn Monate auf ihre Schlussrechnung warten. Vor diesem Hintergrund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Energieversorger verklagt und nun vor dem Landgericht (LG) München recht bekommen. Bereits im Jahr 2024 hatte der vzbv gegen E.ON einen juristischen Erfolg wegen zu spät übermittelter Stromschlussrechnungen erzielt.
- E.ON ließ Kundin nach Vertragsende knapp zehn Monate lang auf Schlussrechnung warten
- LG München: Verspätete Abrechnung erschwert den Anbieterwechsel und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
- Gesetz verpflichtet Strom- und Gasanbieter, binnen sechs Wochen nach Ende der Belieferung eine Schlussrechnung zu übermitteln
„Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass sie binnen sechs Wochen nach Ende des Strom- oder Gasvertrags eine Schlussrechnung erhalten“, sagt Fabian Tief, Rechtsreferent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass Verbraucher:innen monatelang auf ein eventuelles Guthaben warten müssen. Bei solch negativen Erfahrungen kann bei Verbraucher:innen die Bereitschaft zum Anbieterwechsel sinken.“
Gasvertrag erst nach fast zehn Monaten abgerechnet
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Energieversorger verpflichtet, Abschlussrechnungen für Strom- und Gaslieferungsverträge spätestens sechs Wochen nach Vertragsende zu übermitteln. Guthaben aus dem Vertrag sind dann innerhalb von zwei Wochen auszuzahlen.
Auf ihr Guthaben musste eine ehemalige E.ON-Kundin eine gefühlte Ewigkeit warten: Sie hatte ihren Gasvertrag fristgemäß gekündigt und dem Unternehmen den Zählerstand mitgeteilt. Die Abrechnung, die eine Gutschrift von 972 Euro ergab, erhielt sie erst knapp zehn Monate nach Vertragsende. Zuvor hatte sie zwei Mal reklamiert und die Verbraucherzentrale Niedersachsen eingeschaltet.
Verstoss gegen das Energiewirtschaftsgesetz
Das Landgericht München gab der Unterlassungsklage gegen den Energiekonzern statt. Die Sechs-Wochen-Frist für die Abschlussrechnung sei eine Marktverhaltensregel zum Schutz der Verbraucher:innen, die den Wechsel des Energielieferanten erleichtern soll. E.ON habe die gesetzliche Frist weit überschritten und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Eine zeitnahe Schlussrechnung stelle sicher, dass Kund:innen wissen, welche Forderungen auf sie zukommen. Zugleich gewährleiste sie die unverzögerte Rückzahlung eines etwaigen Guthabens. Müssten Verbraucher:innen mit Verzögerungen bei der Abrechnung und Rückzahlung rechnen, könnten sie nicht mehr auf eine reibungslose und liquiditätsschonende Abwicklung eines Anbieterwechsels vertrauen.
E.ON verschickt auch Stromabrechnungen zu spät
Verbrauchertipps bei Energieabrechnungen
Verbraucher:innen melden immer wieder Probleme mit ihrer Strom- oder Gasrechnung. Was sie bei fehlerhaften oder verspäteten Abrechnungen tun können, zeigt die Verbraucherzentrale mit Tipps und Musterbriefen auf ihrer Internetseite "Stimmen Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas? | Verbraucherzentrale.de".
Eckdaten zum Urteil:
Datum der Urteilsverkündung: 26.02.2025
Aktenzeichen: 37 O 2240/24 – nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht München I
Urteil des LG München I vom 26.02.2025, Az. 37 O 2240/24 – nicht rechtskräftig– E.ON hat Berufung vor dem Oberlandesgericht München eingelegt (Az. 29 U 797/25 e)
